Baustoffsanierung

Die Bauschadstoffsanierung ist bei vielen Bauprojekten ein wichtiges Thema. Vermutlich befinden sich in jedem im 20. Jahrhundert errichteten Gebäude Bauschadstoffe. Dies sind Gefahrstoffe nach der Gefahrstoffverordnung. Das bedeutet nicht unbedingt Sanierungsbedarf. Bestandssicherung liegt zum Beispiel bei festgebundenen Asbestprodukten und bei krebserzeugend eingestuften künstlichen Mineralfasern vor. Letztere werden auch „alte künstliche Mineralfasern“ (KMF) genannt. Sanierungsbedarf besteht für die Bauschadstoffe bei Abbruch, bei Renovierungen, nach Schäden durch unsachgemäßen Umgang mit Asbest oder bei nicht tolerierbarer Gefährdung für Nutzer oder Dritte.

Die Kenntnisse zu den Materialien, die Asbest oder andere Schadstoffe wie PCB, PAK und Schwermetalle enthalten können, werden immer grösser. Gleichzeitig gibt es immer mehr Vorschriften zur fachgerechten Entfernung oder Sanierung dieser Produkte. Zudem bedarf das Arbeiten in kontaminierten Bereichen und die Entsorgung von gefährlichen Abfällen besonderer Aufmerksamkeit und Kenntnisse. Aus diesem Grund sind Mitarbeiter unseres Unternehmens besonders ausgebildet und besitzen das Fachwissen nach den technischen Regeln für Gefahrstoffe wie z. B. der TRGS 524/BGR 128, TRGS 519 (Asbestsanierung) und der TRGS 521 (KMF). Unsere Schadstoff- Spezialisten wissen außerdem, wie eine Sanierung im Münsterland geplant und ausgeführt wird, um diese auch kontrollieren zu können.

Unsere konkreten Aufgabenbereiche sind folgende: